Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Es gibt eine kostenlose Probestunde.

2. Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit, innerhalb derer beide Vertragspartner das Unterrichtsverhältnis zum Monatsende beenden können. Danach kann das Unterrichtsverhältnis jeweils im Februar oder im August schriftlich gekündigt werden.

3. In Ausnahmefällen kann das Unterrichtsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Anerkennung eines solchen Grundes bedarf der gegenseitigen Übereinkunft. Außerordentliche Fälle sind z.B.: Wegzug aus dem Einzugsgebiet, Erkrankung, die länger als drei Monate die Teilnahme am Unterricht verhindert.
Alle Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form.

4. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Landes Sachsen entfällt der Unterricht.

5. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich zu entrichten. Ein Unterrichtsjahr besteht aus 12 Monaten.

6. Für den Einzug der monatlichen Unterrichtsgebühr wird um die Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. um die Einrichtung eines Dauerauftrags gebeten.
Hierfür gilt folgende Kontoverbindung:

Karolin Ketzel-Grüneberg
Postbank Nürnberg
IBAN: DE20 7601 0085 0241 4148 52
BIC: PBNKDEFF

Sollte dies nicht möglich sein, muss die monatliche Unterrichtsgebühr am ersten Unterrichtstag eines jeden Monats bar entrichtet werden.

7. Bei Unterrichtsstunden, die von Seiten der Schüler abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückvergütung der Unterrichtsgebühr.

8. Unterrichtstunden, die aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung, oder Tournee) vom Lehrer abgesagt werden, werden entweder nachgeholt oder die anteiligen Unterrichtsgebühren erstattet. Hierbei wird für jede Stunde ¼ der Monatsgebühr zugrunde gelegt.

9. Die Benutzung der Räumlichkeiten und die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen sowie für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Für durch die Lehrkraft verschuldete Unfälle kann nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht Ersatz geleistet werden.
Für alle anderen Ansprüche wird nicht gehaftet.

Leipzig, 01.10.2017